Honorare

Das Honorar basiert grundsätzlich auf einem Stundensatz. Dieser richtet sich nach der Art des Falles und gegebenenfalls nach der Dringlichkeit.

In gewissen Fällen kann auch ein Pauschalhonorar vorgesehen werden.

Andere Zahlungsmodalitäten sind nach Absprache möglich.

Der Klient ist dafür verantwortlich, vorab zu prüfen, ob er über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die das Honorar ganz oder teilweise übernimmt (z.B. im Rahmen seiner Familienhaftpflichtversicherung).

Die Möglichkeit, Rechtshilfe (pro deo) zu erhalten, wird ebenfalls überprüft. In diesem Fall übernimmt der Staat ganz oder teilweise das Honorar.

Die Kommunikation über die Honorare und die Inrechnungstellung ist transparent, so dass der Mandant seine Kosten vorhersehen kann.

Die Honorare unterliegen einer Mehrwertsteuer von 21 %.

Die deontologischen Regeln stehen unter folgendem Link zu Ihrer Verfügung:
https://www.barreaubruxelles.be/le-barreau/regles-de-deontologie.