Rechtsbereiche

Urbanismus

Für viele Immobilienprojekte sind Genehmigungen oder Zulassungen erforderlich: der Bau von Wohnhäusern, Geschäftsgebäuden, die Abänderung eines kommunalen Weges, die Parzellierung eines Grundstücks, die Änderung der Tragstruktur, die Schaffung von Studentenzimmern…

Ebenso vielfältig sind die erforderlichen Genehmigungen: Städtebaugenehmigung, oder Parzellierungsgenehmigung, Verstädterungsgenehmigungen…

Die Kanzlei begleitet Sie in jeder Phase Ihres Projekts, sei es bei der Vorbereitung der Anfrage (Übereinstimmung mit dem Gesetz und der neuesten Rechtsprechung, Vollständigkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung,…) oder bei der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden.

Die Beratung umfasst ebenfalls die Regularisierung von Verstößen gegen städtebauliche Vorschriften.

Streitfälle können verschiedene Konfigurationen aufweisen: die Anfechtung einer Genehmigung oder ihrer Bedingungen, die Verteidigung einer Genehmigung oder auch der Einspruch gegen eine Ablehnung.

Die Kanzlei steht Ihnen bei Beschwerden bei der Gemeinde oder der Regierung sowie vor den zuständigen Gerichten und dem Staatsrat zur Seite.

Umwelt

Der Umweltschutz hat in unserer Gesellschaft eine immer größere Bedeutung erlangt, was sich auch auf der gesetzlichen Ebene widerspiegelt.

Die Umweltgenehmigung, die Globalgenehmigung oder auch die integrierte Genehmigung sind die wichtigsten erforderlichen Genehmigungen in diesem Bereich.

Zahlreiche Projekte unterliegen diesen Genehmigungen: landwirtschaftliche Betriebe, Windparks, Schutz von Tier- und Pflanzenarten, kommerzielle Aktivitäten, …

Die Kanzlei unterstützt Sie mit ihrem Fachwissen, insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien, Bodenverschmutzung, Verwaltung der Wasserressourcen, Schutz von Tier- und Pflanzenarten, Lärmnormen, Treibhausgase, Pestizide, Klimaschutz oder auch in Bezug auf das Natura-2000-Netzwerk.

Die rechtliche Begleitung erstreckt sich auch auf Situationen, die Umweltverstöße aufweisen.

Die Kanzlei steht Ihnen bei Beschwerden bei der Gemeinde oder der Regierung sowie vor den zuständigen Gerichten und dem Staatsrat zur Seite.

Nachbarschaftsstreitigkeiten

Nachbarschaftsstörungen können in vielen Fällen eine außergerichtliche Lösung finden (Verhandlungen, Mediation).
In diesen Fällen geht es darum die Rechte aller Beteiligten zu wahren und die Gültigkeit der getroffenen Vereinbarungen zu gewährleisten.

Im gerichtlichen Rahmen steht die Kanzlei an Ihrer Seite gegen die erlittenen Nachbarschaftsstörungen und verteidigt Sie im Falle einer gegen Sie eingeleiteten Klage.

Verwaltungssanktionen

Bei Verwaltungssanktionen berät die Kanzlei Sie bezüglich Entscheidungen, die Sie bestreiten möchten.

Zu den Aufgaben der Kanzlei gehört auch die Begleitung von Behörden bei der Vorbereitung von Entscheidungen, sowie im Rahmen eines Streitverfahrens.